Unterstützungskasse
Spezialist für hohe und konstante Versorgungsbeiträge
Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über Rückdeckungsversicherungen. Diese werden deckungsgleich mit der Versorgungszusage gestaltet, um alle Risiken der Biometrie und der Kapitalanlage aus dem zusagenden Unternehmen auszulagern. Unterstützungskassenzusagen sind insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen.
Vorteile
- Beiträge zur Unterstützungskasse sind in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlungen ist die Sozialabgabenbefreiung auf maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West begrenzt.
- Gut geeignet für Mitarbeiter mit hohem Versorgungsbedarf
- Renten- und Kapitalzusagen möglich
Unsere Empfehlung für
- Unternehmen mit Wunsch nach unbegrenztem Dotierungsspielraum für bAV-Zuwendungen
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften
- Fach- und Führungskräfte mit hohem Versorgungsbedarf
- Unternehmen, die nicht bilanzieren
- Unternehmen, die keine bilanziellen Auswirkungen wünschen
Sie haben noch Fragen zur Unterstützungskasse?
Wir ermitteln in einem ausführlichen persönlichen Gespräch, welcher Durchführungsweg für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist. Auf Basis unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes finden wir die passende Lösung, die Ihren speziellen Anforderungen an die betriebliche Altersversorgung gerecht wird.