Pensionskasse
Die verwaltungsarme Variante
Die Pensionskasse ist vergleichbar mit der Direktversicherung. Sie ist im Gegensatz zu dieser ein Versicherungsunternehmen, welches vorwiegend auf die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert ist.
Vorteil
- Förderfähig nach § 3 Nr. 63 EStG. Beiträge steuerfrei und sozialabgabenfrei bis zu 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung West, zzgl. 1.800 Euro p.a. steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer keine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F in Anspruch nimmt.
- Auslagerung der Versorgung auf externes Versicherungsunternehmen
- Geringer Verwaltungsaufwand
Unsere Empfehlung für Sie
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Wunsch nach geringem Verwaltungsaufwand
- Für Versorgungen mit tendenziell geringem Beitragsaufwand
- Unternehmen, die keine bilanziellen Auswirkungen durch die bAV wünschen
- Alle Angestellten, auch Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften
Sie haben noch Fragen zur Pensionskasse?
Wir ermitteln gemeinsam in einem ausführlichen Gespräch, welcher Durchführungsweg für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist. Auf Basis unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes finden wir die passende Lösung, die Ihren speziellen Anforderungen an die betriebliche Altersversorgung gerecht wird.