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Für Menschen die mehr vom Leben wollen

 

Pensionsfonds

Die jüngste From der betrieblichen Altersversorgung

Neben Direktversicherung und Pensionskasse zählen Pensionsfonds zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Sie sind eigenständige Versorgungseinrichtungen. Die über Pensionsfonds eingerichteten Versorgungen sind insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes, anders als bei der Direktversicherung oder Pensionskasse.

Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen. Daher spielt der Pensionsfonds in der Breitenversorgung kaum eine Rolle; Hauptsächlich findet er Anwendung bei der Ablösung von bestehenden Direktzusagen, welche steuerlich flankiert wird.

Vorteil

  • Förderfähig nach § 3 Nr. 63 EStG. Beiträge steuerfrei und sozialabgabenfrei bis zu 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung West, zzgl. 1.800 Euro p.a. steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer keine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F in Anspruch nimmt.
  • Förderfähig nach § 3 Nr. 66 EStG. Beiträge zur Übernahme einer Versorgungsverpflichtung steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Auslagerung der Versorgung auf externes Versicherungsunternehmen
  • Geringer Verwaltungsaufwand

Unsere Empfehlung für

  • Unternehmen, die Ihre Versorgungsversprechen im Wege der Pensionszusage auslagern möchten

Sie haben noch Fragen zu Pensionsfonds?

Den für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter am besten geeigneten Durchführungsweg ermitteln wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch. Auf Basis unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes finden wir die passende Lösung, die Ihren speziellen Anforderungen gerecht wird.