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Haftpflicht

Alles Wichtige rund um die Firmenhaftung

Berufshaftpflichtversicherung

Mit der Berufshaftpflichtversicherung sind Sie vor Schadensersatzansprüchen, welche aus dem ausgeübten Beruf heraus entstehen können, geschützt.

Fügen Sie einem anderen Menschen (oder Unternehmen) einen Schaden zu, so sind Sie verpflichtet, diesen zu ersetzen. Dies ist im BGB durch § 823 geregelt. Das BGB begrenzt die Haftung nicht. Das heißt, Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum - das kann manchmal sogar ein Leben lang der Fall sein. Die Berufshaftpflicht wehrt falsche Ansprüche ab und reguliert im berechtigten Fall den Schaden.

Betriebshaftpflichtversicherung

Als Selbstständiger oder Unternehmer sind Sie und Ihre Mitarbeiter schadensersatzpflichtig, wenn durch Ihre betrieblichen Tätigkeiten Sach-, Personen- oder Umweltschäden entstehen! Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Rechtschutzfunktion, weil sie den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen gegen berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter schützt.

Vermögensschadenhaftpflicht

Jeder haftet für den von ihm  verursachten Schaden. Fehler oder Fehleinschätzungen können schnell zu  großen Vermögensschäden führen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz gegen so genannte echte Vermögensschäden. Vermögensschäden sind zwar grundsätzlich auch in Privathaftpflichtversicherungen mitversichert, meist aber mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme als Sach- und  Personenschäden, da es im Privatbereich kaum zu echten Vermögensschäden infolge von Vermögensbetreuungspflichten kommen kann.