Direktversicherung
Der einfache Weg
Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung schließen Sie als Arbeitgeber einen Lebensversicherungsvertrag für Ihren Mitarbeiter ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen aus diesem Vertrag sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Eine vorzeitige Verfügung des Arbeitnehmers über den Vertrag, zum Beispiel durch Abtretung, Beleihung oder Verpfändung, ist allerdings grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Beiträge zur Direktversicherung können für Angestellte in den Lohnsteuerklassen I – IV steuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich begünstigt werden.
Vorteile
- Förderfähig nach § 3 Nr. 63 EStG. Beiträge steuerfrei und sozialabgabenfrei bis zu 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung West, zzgl. 1.800 Euro p.a. steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer keine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F in Anspruch nimmt.
- Auslagerung der Versorgung auf externes Versicherungsunternehmen
- Geringer Verwaltungsaufwand
Unsere Empfehlung für:
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Wunsch nach geringem Verwaltungsaufwand
- Für Versorgungen mit tendenziell geringem Beitragsaufwand
- Unternehmen, die keine bilanziellen Auswirkungen durch die bAV wünschen
- Alle Angestellten, auch Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften
Sie haben noch Fragen zur Direktversicherung?
Welcher Durchführungsweg für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, ermitteln wir gemeinsam auf Basis unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes. So können wir in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung eine Lösung finden, die Ihren speziellen Anforderungen gerecht wird.