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Betriebsmittel und Vermögen

Versicherung zu Betriebsgebäuden und Betriebsmitteln

Betriebsunterbrechung

Die Betriebsunterbrechungversicherung ist eine große Hilfe, wenn das Unternehmen z.B. durch einen Unglücksfall vorübergehend nicht mehr in der Lage ist Umsätze zu erwirtschaften. Mit der Betriebsunterberechungversicherung sichern Sie sich die laufenden Kosten, z.B. Löhne, Gehälter, Mieten, Zinsen.

Elektronikversicherung

Für Schäden an den mit Strom versorgten Geräten eines Unternehmens, übernimmt diese Versicherung die entstandenen Kosten. Es handelt sich hierbei um eine Neuwertversicherung. Versichert werden können Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Medizintechnik; sonstige elektronischen oder elektrotechnischen Anlagen und Geräte; Datenträger, wenn sie nicht auswechselbar sind, sowie Daten, die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind. Dies gilt ausschließlich für angeschlossene und betriebsbereite Geräte.

Betriebsgebäudeversicherung

Mit einer Betriebsgebäudeversicherung mildern Sie Schäden am Betriebsgebäude ab, die z. B. durch Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden, Mietverlust, Vandalismus, Glasbruch, Graffiti oder Überspannungsschäden entstehen.

Feuerversicherung

Durch die Feuerversicherung sind die im Versicherungsschein genannten Gewerbe- oder Industriebauten sowie Grundstückbestandeile versichert. Erstattet werden die zerstörten oder beschädigten Sachen, die Aufwendungen um größeren Schaden abzuwenden sowie die  Kosten für Gutachten. In der Regel schließt man eine Feuerversicherung als Neuwertversicherung ab. Im Schadensfall erhält man die Summe für eine gleichartige neue Sache ausbezahlt. Bei einer Zeitwertversicherung erhält man im Schadensfall die Summe, die das Objekt am Schadenstag wert war. Für gelagerte  Sachen, Arbeitsmittel und Maschinen erhält man die Wiederbeschaffungssumme.